Norm: ÜbG §3 Z1ÜbG §25 Abs1 Z2ÜbG §25 Abs2
Rechtssatz: Das in § 3 Z 1 ÜbG normierte Gleichbehandlungsgebot würde verletzt, wenn es dem Bieter gestattet wäre, bloß einzelnen Aktionären zu einem nicht bloß symbolischen Kaufpreis den Ausstieg aus der Zielgesellschaft zu ermöglichen. Dadurch wären die Vermögensinteressen der Minderheitsaktionäre gefährdet, die nicht im Weg eines Pflichtangebots aussteigen können und weiterhin das Risiko eines Misse... mehr lesen...
Norm: UbG §25 Abs1
Rechtssatz: Da das Gesetz im Unterbringungsverfahren grundsätzlich die Öffentlichkeit normiert hat, wird auch die übliche Beeinträchtigung des Ansehens einer Person, die mit einem solchen Verfahren verbunden ist, in Kauf genommen werden müssen. Die Art und der Grad der Krankheit und die besonderen Umstände des Falles können jedoch geeignet sein, das Ansehen des Betroffenen in den Augen der Mitmenschen in besonderem Ausmaß her... mehr lesen...