Entscheidungen zu § 22 Abs. 2 UbG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Bvwg Erkenntnis 2015/10/7 W107 2011560-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX und die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX ) zu legen (Spru... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/10/7 W107 2011561-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX, hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX) zu legen (Spruchpunkt 1.) und gemäß § 3... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/23 W172 2000442-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 15.06.2007 Vorstand der XXXX mit der Geschäftsanschrift XXXX "Sie sind seit 15.06.2007 Vorstand der römisch 40 mit der Geschäftsanschrift römisch 40 I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/22 W172 2000375-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift YYYY I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funk... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/22 W172 2000400-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktio... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/22 W172 2000403-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y Wien I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Fu... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/22 W172 2000424-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktio... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2014

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