Begründung: Der am 21.5.1932 geborene Franz L***** wurde am 14.3.1992 in den geschlossenen Bereich des Wagner-Jauregg-Krankenhauses Linz aufgenommen. Der Abteilungsleiter und ein weiterer Facharzt hielten die Voraussetzungen für eine Unterbringung ohne Verlangen mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten wegen Vorliegens eines fortgeschrittenen dementiellen Syndroms sowie selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens für gegeben. Am 19.3.1992 besprachen der Erstrichter, der Patientenanw... mehr lesen...
Begründung: Reinhold L***** befindet sich in dem früher als Innenstation - nunmehr Südstation - bezeichneten Stationsabschnitt der Universitätsklinik für Psychiatrie Innsbruck. Die Tür dieser Station hat innen keine Türklinke. Zur Öffnung der Tür von innen ist ein Dreikantschlüssel erforderlich. Die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 3 UbG liegen bei Reinhold L***** nicht vor. Eine Verständigung des Gerichtes von der Aufnahme erfolgte nicht, weil nach Ansicht des Vertreters ... mehr lesen...