Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - Michael K***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B/1), der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (B/2) und der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB (B/3) schuldig erkannt. Danach hat er in Graz und Lieboch Davina D***** B/1) zwei oder drei Tage vor dem 17. Dezember 2008 am Körper verletzt, indem er ihr durch heftiges Umklammern... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §31a Abs1StGB §40StPO §410 Abs1StRegG §2 Abs1 Z4 litkStRegG §3 Abs1StRegG §3 Abs3StRegG §5 Abs1TilgG §4 Abs4
Rechtssatz: Nach der durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1996, BGBl 1996/762, geänderten Rechtslage kann die gesetzwidrige Nichtanwendung der §§ 31, 40 StGB schon vom Erstgericht - auf Antrag oder von Amts wegen - im Wege über das in § 410 StPO neue Fassung geregelte Verfahren zur Vermeidung eines tilgungsrechtlichen ... mehr lesen...