Norm: TilgG 1951 §4
Rechtssatz:
Die Untilgbarkeit der in § 4 Abs 2 lit a und b TilgG 1951 bezeichneten Verurteilungen schließt auch die Tilgung späterer Verurteilungen aus. Die Untilgbarkeit der in Paragraph 4, Absatz 2, Litera a und b TilgG 1951 bezeichneten Verurteilungen schließt auch die Tilgung späterer Verurteilungen aus.
Entscheidungstexte 5 Os 1148/55 Entscheidungst... mehr lesen...