Norm: TilgG 1951 §3 Abs2
Rechtssatz:
Ob eine Tat den Umständen nach geringfügig ist, bestimmt sich nach dem Unrechtsgehalt ohne Rücksicht auf die der Strafbemessung zugrunde gelegten Erwägungen der Generalprävention.
Entscheidungstexte 5 Os 1207/56 Entscheidungstext OGH 25.02.1957 5 Os 1207/56 Veröff: RZ 1957,72 European... mehr lesen...