Norm: TilgG 1951 §3 Abs1TilgG 1951 §6 Abs1
Rechtssatz:
Nach den §§ 3 Abs 1 und 6 Abs 1 TilgG 1951 sind nur rechtskräftige Verurteilungen maßgebend. Ist ein Urteil noch innerhalb der Tilgungsfrist einer früheren Verurteilung (einer ablaufenden Zählperiode mehrerer Vorverurteilungen) gefällt, aber erst nach dem Verstreichen der Tilgungsfrist (der Zählperiode) rechtskräftig geworden, so bleibt es im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 6 Abs 1 Til... mehr lesen...
Norm: StPO §56 StPO §265 TilgG 1951 §3 Abs1 StPO § 56 heute StPO § 56 gültig ab 01.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2018 StPO § 56 gültig von 01.06.2016 bis 31.10.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2016 StPO § 56 gültig von 01... mehr lesen...