IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Linda Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Y, Adresse1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.09.2015, Zahl ****, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des Tierschutzombudsmannes, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 02.06.2015, Zahl ***2015, wegen der Übertretung nach dem Tierschutzgesetz zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und die über den Beschuldigten verhängte Strafe zu den Spruchpunkten I. ... mehr lesen...