IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Buchinger über die Beschwerde der M L, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. K Ü, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Linz vom 03.03.2022, GZ: 0072389/2021 BBV WSF, betreffend Kostenvorschreibung nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Buchin... mehr lesen...