IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des K E, , wohnhaft in F, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 28.10.2013, Zahl ****, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des K E, , wohnhaft in F, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft r... mehr lesen...