Begründung: Der Beklagte war bis 1985 Schallplattenhändler und sodann bis 1992 Textilgroßhändler. Seither bezieht er Einkünfte aus Vermietungsgeschäften. Sein Vater ist bereits seit 40 Jahren Mieter eines Geschäftslokals in der Wiener Innenstadt. Dort wollte der Beklagte mit einem Partner ein Pizzaimbisslokal einrichten und betreiben. Deshalb nahm er im Frühsommer 1998 Verbindung mit der klagenden Gesellschaft auf; diese sollte die Lokaleinrichtung planen, anfertigen (lassen) und li... mehr lesen...