Entscheidungen zu § 6 Abs. 3 KSchG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2006/2/14 K211.634/0004-DSK/2006

[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Anonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Anlagen konnten aus technischen Gründen der RIS-Fassung nicht angefügt werden.] EMPFEHLUNG Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. KURAS und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. BLAHA, Dr. HEISSENBERGER, Dr. ROSENMAYR-KL... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 14.02.2006

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