Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, 1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, vertreten durch Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ing. Dietmar R*... mehr lesen...
Norm: KSchG §5e Abs1KSchG §5g Abs1 Z2EG -RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397LL0007 Art6 Abs2
Rechtssatz: Ist ein Kaufvertrag im Fernabsatzweg gem § 5a KSchG zustandegekommen und hat der Käufer vor Erklärung des Rücktritts nach § 5e KSchG den der Abnützung und Wertminderung unterliegenden Kaufgegenstand während der Rücktrittsfrist nicht nur begutachtet, sondern dermaßen extensiv in Gebrauch genommen, dass der Unternehmer den Kaufgegenstand nur... mehr lesen...