Norm: KSchG §5c Abs2
Rechtssatz: Nach § 5c Abs 2 KSchG ist die Information in einer „dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepassten Art und Weise" zu erteilen. Dafür ist maßgebend, auf welche Weise der Vertrag geschlossen werden soll. Entscheidungstexte 4 Ob 57/08y Entscheidungstext OGH 08.07.2008 4 Ob 57/08y Beisatz: Ist für den Vertragsabschlussausschließlich der Postweg v... mehr lesen...
Norm: EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 Art4 Abs2EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art6KSchG §5c Abs2UWG §2 A4
Rechtssatz: Eine irreführende und damit unlautere Geschäftspraktik bei der Erteilung einer Information über wesentliche Vertragspunkte iSv § 2 UWG bzw Art 6 RL-UGP wird im Regelfall auch die „Klarheit" und „Verständlichkeit" dieser Information iSv § 5c Abs 2 KSchG bzw Art 4 Ab... mehr lesen...