Entscheidungen zu § 41a Abs. 16 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2007/11/7 6Ob110/07f

Norm: KSchG §3 Abs1KSchG §41a Abs16
Rechtssatz: Wird dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung keine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht ausgefolgt, hat der Verbraucher eine unbefristete Rücktrittsmöglichkeit. Diese gilt auch für Verträge, die vor dem 1. 1. 2004 abgeschlossen worden sind. Entscheidungstexte 6 Ob 110/07f Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.2007

TE OGH 2007/11/7 6Ob110/07f

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Entscheidung | OGH | 07.11.2007

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