Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der Beklagte betreibt zwei Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich mit insgesamt 252 Bewohnern, von denen 205 Bewohner Sozialhilfe beziehen. Der gegenständliche Heimvertrag wird in ganz Oberösterreich - teilweise in mehr oder weniger abgeänderter Form - verwendet, da eine einheitliche Vorgangsweise der Sozialhilfeverbände gewählt wurde. Der Kläger bekämpft zur Wahrung von Verb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der beklagte Sozialhilfeverband betreibt Alten- und Pflegeheime und hat ein sogenanntes Einweisungsrecht hinsichtlich eines vierten Heims. In diesen Heimen werden derzeit ca 300 Personen betreut, davon beziehen 70 % eine Unterstützung aus dem Sozialhilf... mehr lesen...
Norm: Wr BehindertenG §24KSchG §27d Abs2
Rechtssatz: Unter die Grundleistung eines Heimes, also unter die vom Sozialhilfeträger mit Bescheid gewährte Unterbringung in einem Heim fallen etwa die Gewährung von Unterkunft samt Beheizung, allgemeiner Verpflegung sowie Grundbetreuung. Typischerweise nicht in der Grundleistung enthalten sind die Kosten der Abdeckung unmittelbarer persönlicher Bedürfnisse (zB Kleidung, Rauchwaren, Getränke, Ausflüge),... mehr lesen...