Begründung: Gegen den antragsgemäß erlassenen Wechselzahlungsauftrag vom 8. Mai 1987 erhoben die Beklagten folgende Einwendungen: Sie hätten für das vom Erstbeklagten betriebene Deichgräberunternehmen beim Kraftfahrzeughändler Julius H*** in Oberwart einen LKW (Magirus Deutz M 310 Bj. 1978) um S 180.000,-- gekauft; dabei hätten sie eine Barzahlung von S 30.000,-- geleistet, während der Restkaufpreis von S 150.000,-- durch eine Kreditfinanzierung der klagenden Partei aufgebracht wo... mehr lesen...