Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Kosten einer Reparatur am Oldtimer-Fahrzeug des Beklagten laut Rechnung vom 13. August 2007. Der Beklagte wandte - soweit für das Revisionsverfahren noch wesentlich - ein, die Klägerin habe sich nach Ausfolgung des reparierten Fahrzeugs eigenmächtig wieder in dessen Besitz gebracht und seine neuerliche Herausgabe unberechtigt verweigert. Der Beklagte habe für seine Berufsausübung einen Pkw benötigt und deshalb einen Mietwagen in Anspru... mehr lesen...