Index:        82/02 Gesundheitsrecht allgemein               
Norm:        TabakG 1995 §1 Z11;TabakG 1995 §13;TabakG 1995 §13c;                                           
Rechtssatz:          Auf der Grundlage der Ausführungen im Erkenntnis vom 20. März 2012, 2011/11/0215, zum Verständnis des Begriffs "öffentlicher Ort", ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, dass die Behörde die Auffassung vertreten hat, die Veranstaltungshalle sei ungeachtet der grundsätzlich erforderlichen Vorabakkredit...                    mehr lesen...