Entscheidungen zu § 13a TNRSG

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TE UVS Wien 2013/04/16 04/G/51/13538/2012

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als verantwortliche Beauftrage gemäß § 9 Abs. 1 VStG der L. KG mit Sitz der Gesellschaft in W., R.-straße, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Inhaberin des Gastgewerbes in der Betriebsart Restaurant mit Standort der weiteren Betriebsstätte in Wien, H.-Straße zum Hauptbetrieb in Ri., A., insofern gegen die Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz gemäß § 13 des Tabakgesetzes verstoßen hat, als von... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.04.2013

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