Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.2. Sie übte ab Mitte 2002 und anschließend wieder ab Februar 2004 eine Nebenbeschäftigung bei der Firma Ihres Mannes, der Firma " XXXX ", aus. Der Sitz des Unternehmens befindet sich XXXX . Sie war bei diesem Unternehmen Buchhalterin. Die Beschwerdeführerin teilte 2009 mit, dass sie statt dieser Tätigkeit fortan für zwei Stunden in der Woche als... mehr lesen...