Entscheidungen zu § 37 Abs. 3 RStDG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2020/6/8 G5/2020

Begründung: I. Antrag Mit ihrem auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin, die Wortfolge "eines Karenzurlaubes" in §37 Abs3 des Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz – RStDG; im Folgenden: RStDG), BGBl 305/1961 idF BGBl I 87/2002, als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die m... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 08.06.2020

RS Vfgh 2020/6/8 G5/2020

Index: 64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcRStDG §37 Abs3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Richter- und StaatsanwaltschaftsdienstG betreffend den Ausschluss der Wahl in den Personalsenat während eines Karenzurlaubs; keine aktuelle Beeinträchtigung durch die bloße Absicht, während der im Jahr 2023 stattfindenden Wahl Karenzurlaub zu beanspru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 08.06.2020

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