Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin richtete mit Schreiben vom 05.09.2016 an den Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck betreffend ihre Bewerbung auf die Planstelle als Richteramtsanwärterin einen Antrag auf Befreiung von den Übernahmstests aus Zivil- und Strafrecht. Begründend führte sie aus, sie habe aufgrund der Ablegung der Rechtsanwalts- sowie der Richteramtsergänzungsprü... mehr lesen...