Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Ausbildungs- bzw. Dienstzeiten des Beschwerdeführers 1.1. Gerichtspraxis Der Beschwerdeführer begann am 01.09.2013 die Gerichtspraxis und meldete sich als Aufnahmewerber für den richterlichen Vorbereitungsdienst. Die darauffolgende Ausbildungszeit des Beschwerdeführers während der Gerichtspraxis stellte sich folgendermaßen dar: Der Beschwerdeführer war zunächst vom 01.09.2013 bis zum 30.11.2013 dem X... mehr lesen...