Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 01.09.2025 stellte der Beschwerdeführer nach Beendigung seiner von 01.08.2024 bis 28.02.2025 absolvierten Gerichtspraxis beim Oberlandesgericht XXXX (in der Folge: belangte Behörde) den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Übermittlung via E-Mail seines ebendort gebildeten Personalaktes inklusive aller vollständigen ihn betreffenden Beurteilungen gem § 8 Rechtspraktikantengesetz (RPG). Sollte ... mehr lesen...