Begründung: Am 2. 9. 1985 ereignete sich in der Erdbergstraße in Wien 3 etwa auf Höhe des Hauses Nr 70 bei Tageslicht und trockener Fahrbahn ein Verkehrsunfall, an dem die damals 14jährige Klägerin als Fußgängerin und die Zweitbeklagte als Lenkerin ihres bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten Mopeds Puch CS 50, pol.Kennzeichen W 33.640, beteiligt waren. Die Zweitbeklagte fuhr in Richtung Erdbergerlände; die Klägerin wollte die Fahrbahn von rechts nach links, gesehen in... mehr lesen...