Begründung: Am 18. 11. 2003 verkaufte die beklagte Partei der Firma G***** GmbH einen Glastisch („Bistro-Tisch") dessen Tischgestell von einem Großhändler und dessen Glasplatte von einem anderen Hersteller stammte. Von der beklagten Partei wurden diese beiden Teile zu einem Produkt komplettiert. Auf der Kölner Messe EXPONET 2003 wurde dieser Tisch auf dem Messestand der Käuferin aufgestellt. Die beiden Kläger waren Mitarbeiter der Käuferin. Am 18. 11. 2003 gegen 9:30 Uhr standen die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei befaßt sich mit dem Vertrieb und dem Einbau von Fenstern. Sie kaufte bei der beklagten Partei Pistolenschaumdosen mit Isolier- und Dichtungschaum, die diese von einem holländischen Hersteller bezogen und nach Österreich eingeführt hatte, welche aber lediglich mit der Firma, der Marke und der Anschrift der Beklagten gekennzeichnet waren. Am 8. Juli 1995 explodierte eine solche Pistolenschaumdose in einem Fahrzeug der klagenden Partei, wodurch der... mehr lesen...