Entscheidungen zu § 64 Abs. 1 NAG

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2007/1/30 2006/18/0448

I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. September 2006 wurde der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger, gemäß § 54 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100, ausgewiesen. Der Beschwerdeführer habe einen von der österreichischen Botschaft in Belgrad ausgestellten, vom 16. Dezember 2003 bis 21. Juni 2004 gültigen Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.2007

RS Vwgh 2007/1/30 2006/18/0448

Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG 2005 §2 Abs1 Z15;NAG 2005 §64 Abs1;
Rechtssatz: Für den Aufenthaltszweck des Studiums gemäß § 64 Abs. 1 NAG 2005 ist grundsätzlich eine Haftungserklärung iSd § 2 Abs. 1 Z. 15 NAG 2005 zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006180448.X02 Im RIS seit 02.03.2007 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2007

RS Vwgh 2007/1/30 2006/18/0448

Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §54 Abs1;FrPolG 2005 §66;NAG 2005 §64 Abs1;
Rechtssatz: Stellte ein Umstand (hier:Studium) bereits eine Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels dar und würde daher eine Verfehlung dieses Aufenthaltszwecks (hier: ein Studium mit Erfolg zu betreiben) eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung darstellen, so kann dieser Umstand (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2007

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten