Entscheidungen zu § 64 Abs. 1 NAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/1/30 2006/18/0448

I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. September 2006 wurde der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger, gemäß § 54 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100, ausgewiesen. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. September 2006 wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.2007

RS Vwgh 2007/1/30 2006/18/0448

Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG 2005 §2 Abs1 Z15;NAG 2005 §64 Abs1;
Rechtssatz: Für den Aufenthaltszweck des Studiums gemäß § 64 Abs. 1 NAG 2005 ist grundsätzlich eine Haftungserklärung iSd § 2 Abs. 1 Z. 15 NAG 2005 zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006180448.X02 Im RIS seit 02.03.2007 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2007

RS Vwgh 2007/1/30 2006/18/0448

Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §54 Abs1;FrPolG 2005 §66;NAG 2005 §64 Abs1;
Rechtssatz: Stellte ein Umstand (hier:Studium) bereits eine Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels dar und würde daher eine Verfehlung dieses Aufenthaltszwecks (hier: ein Studium mit Erfolg zu betreiben) eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung darstellen, so kann dieser Umstand (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2007

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