IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Burgenland erkennt durch seine Vize- präsidentin Mag. Halbauer über die Beschwerde des Herrn BF, geboren am 28.01.1964, wohnhaft in ****, ****, vom 13.09.2025 gegen den Bescheid der AA vom 01.09.2025, Zl. **** betreffend Abweisung des Antrages auf Ausstellung einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung Das Landesverwaltungsgericht Burgenland erkennt durch... mehr lesen...