Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), zugestellt an den rechtsfreundlichen Vertreter am 04.05.2015, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 55 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. mit § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß § 52 ... mehr lesen...