Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge "bP") ist ein männlicher Staatsangehöriger der Republik Aserbaidschan. In Bezug auf das bisherige verfahrensrechtliche Schicksal wird auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid verwiesen, welche wie folgt wiedergegeben werden: "... Sie reisten unter Umgehung der Grenzkontrolle ins Bundesgebiet der Republik Österreich ein und stellten am 27.05.2011 beim Bundesasylamt(BAA) ihr... mehr lesen...