Entscheidungen zu § 43 Abs. 3 NAG

Landesverwaltungsgericht Wien

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2015/12/9 VGW-151/080/34669/2014

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Stojic über die Beschwerde des Herrn M. H., gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 35, vom 04.11.2014, Zahl: MA35-9/2932992-01, mit welchem der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) abgewiesen wurde, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde abge... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.12.2015

RS Lvwg 2015/12/9 VGW-151/080/34669/2014

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.12.2015 Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht19/05 Menschenrechte
Norm: NAG §43 Abs3EMRK Art. 8
Rechtssatz: Im Hinblick auf die noch nicht lange Phase des Wohlverhaltens, die letzten Verurteilungen wegen gravierender Straftaten und eines Suchtgiftdeliktes, der noch nicht lange bestehenden eigenen familiären Bindungen und der nicht ausgeprägten sozialen und ber... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 09.12.2015

TE Lvwg Erkenntnis 2015/11/30 VGW-151/023/8631/2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fischer über die Beschwerde des Herrn A. M., Wien, A.-gasse, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, Magistratsabteilung 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft - Referat Studierende u Humanitäre, vom 23.06.2015, Zahl MA35-9/2944145-01, mit welchem der Antrag vom 14.05.2012 auf Erteilung des Aufenthaltstitels "Niederlassungsbewilligung" gemäß § 43 Abs. 3 iV... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 30.11.2015

RS Lvwg 2015/11/30 VGW-151/023/8631/2015

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.11.2015 Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG §43 Abs3NAG §44b Abs1 Z1
Rechtssatz: Einen wesentlichen Eingriff in das öffentliche Interesse an einem geordneten Fremdenwesen sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung stellt auch die nach wie vor bestehende Weigerung des Beschwerdeführers dar, seine Identität etwa durch Vorlage eines gültigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 30.11.2015

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