Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die nunmehrigen Beschwerdeführerinnen sind Staatsangehörige Georgiens, welche am 26.08.2014 infolge irregulärer Einreise die verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz in Österreich eingebracht haben. Die Erstbeschwerdeführerin ist Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Zweitbeschwerdeführerin. Die Erstbeschwerdeführerin wurde im Verfahren vor der belangten Behörde am 26.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien sind Staatsangehörige Georgiens. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin führen eine Lebensgemeinschaft und sind Eltern der jeweils minderjährigen Drittbis FünftbeschwerdeführerInnen. 1. Vorverfahren 1.1. Der Erstbeschwerdeführer reiste am 17.11.2004 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am darauffolgenden Tag unter den Personalien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien sind Staatsangehörige Georgiens. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin führen eine Lebensgemeinschaft und sind Eltern der jeweils minderjährigen Drittbis FünftbeschwerdeführerInnen. 1. Vorverfahren 1.1. Der Erstbeschwerdeführer reiste am 17.11.2004 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am darauffolgenden Tag unter den Personalien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien sind Staatsangehörige Georgiens. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin führen eine Lebensgemeinschaft und sind Eltern der jeweils minderjährigen Drittbis FünftbeschwerdeführerInnen. 1. Vorverfahren 1.1. Der Erstbeschwerdeführer reiste am 17.11.2004 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am darauffolgenden Tag unter den Personalien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien sind Staatsangehörige Georgiens. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin führen eine Lebensgemeinschaft und sind Eltern der jeweils minderjährigen Drittbis FünftbeschwerdeführerInnen. 1. Vorverfahren 1.1. Der Erstbeschwerdeführer reiste am 17.11.2004 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am darauffolgenden Tag unter den Personalien... mehr lesen...