IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Hohenegger über die Beschwerde der Frau S. W. (BF), vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, MA 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft - Einwanderung der Bezirke 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (belangte Behörde), vom 10.02.2016, Zl. MA35-9/3052315-02, mit welchem der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Zweck "Studierender" gem. § 64 Abs. 3 NAG, § 8 Z 7 ... mehr lesen...