Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind Staatsangehörige Georgiens, die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind verheiratet und Eltern des zum Zeitpunkt der Einreise minderjährig gewesenen Drittbeschwerdeführers sowie des minderjährigen Beschwerdeführers zu Zl. W111 2112300-1. Die erst- bis drittbeschwerdeführenden Parteien stellten infolge illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 02.07.2013 ... mehr lesen...