IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dr. Rudolf Rieser über die mit Schreiben vom 30.03.2015 eingebrachte Beschwerde der russischen Staatsgehörigen A B, geb am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse, S, gegen den von der Bezirkshauptmannschaft T im Namen des Landeshauptmannes von Tirol erlassenen Bescheid vom 02.03.2015, Zl FW-1*4*5*/57, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1... mehr lesen...