Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde mit dem Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, BGBl Nr 826/1992, durch Verschmelzung zweier Bundesstraßenaktiengesellschaften gegründet. § 10 Abs 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gegenüber der neu gegründeten Gesellschaft die für die technische Durchführung sowie die bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen geltenden Grundsätze ent... mehr lesen...
Norm: ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 §10 BG betr Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften §10 Abs4 § 10 heute § 10 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2004 § 10 gültig von 30.03.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2002 ... mehr lesen...