Begründung: ,
Begründung: Zu A) I. Das Bundesverwaltungsgericht hat hinsichtlich der Fortsetzung des Verfahrens erwogen: Zu A) römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat hinsichtlich der Fortsetzung des Verfahrens erwogen: Das Verfahren über die Beschwerde der XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin), gegen den Bescheid der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (nunmehr: Bundesminister für Finanzen) (in Folge: belangte Behörde) vom 04.05.2021, Zl. 2021-0.21... mehr lesen...