Entscheidungen zu § 179 MinroG

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RS UVS Burgenland 2005/03/31 127/11/04001

Rechtssatz: Auch bei der Vorschreibung bergbehördlicher Sicherheitsmaßnahmen nach § 179 Abs 2 MinroG geht es um die Aufstellung eines Verhaltensmaßstabes, dessen Verletzung mit Strafe sanktioniert ist und um die Schaffung von allenfalls auch vollstreckbaren Verpflichtungen. Dementsprechend gelten auch für bergbehördliche Vorschreibungen nach § 179 Abs 2 MinroG die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aus rechtsstaatlichen Erwägungen entwickelten Anforderungen an die Bestimmtheit ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 31.03.2005

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