Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.02.2016 wurde nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens festgestellt, dass für das Vorhaben "Dolomitsteinbruch Köppel" nach Maßgabe der in der
Begründung: präzisierten Form und der vorgelegten Projektunterlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Hiegegen wurden Beschwerden von der Umweltanwältin, der ... mehr lesen...