Das angefochtene Straferkenntnis ist gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden Spruch: „Herr Marco S. hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der P. Arzneiwarengroßhandlung GmbH mit Sitz in Wien, Al.-Gasse, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Unternehmerin im Sinne des § 21 LMSVG mit dem Firmensitz und dem Standort der Gewerbeausübung in Wien, Al.-Gasse, am 06.05.2009 und am 07.05.2009 folgend... mehr lesen...