Norm: LPG §1 Abs1MRG §1
Rechtssatz: Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes. Entscheidungstexte 10 Ob 147/97h Entscheidungstext OGH 04.06.1997 10 Ob 147/97h European ... mehr lesen...