Der Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1994 der mit 29. Juli 1994 datierte "Ladungsbescheid" des Bürgermeisters einer burgenländischen Gemeinde zugestellt, demzufolge die Beschwerdeführerin ua im Zusammenhang mit Kommunalsteuer zu einem nach Datum und Uhrzeit näher bestimmten Zeitpunkt in das Gemeindeamt kommen oder einen mit der Sachlage vertrauten Vertreter entsenden sollte. Abschließend wurde darauf hingewiesen, daß die Beschwerdeführerin - falls die Ladung ohne Vorliegen eines ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §62;BAO §93;BAO §94;BAO §95;BAO §96;B-VG Art131 Abs1;KommStG 1993;LAO Bgld 1963 §73;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob es sich bei e... mehr lesen...