Entscheidungen zu § 52 Abs. 2 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Beschluss 2003/5/21 AW 2002/03/0055

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die der mitbeteiligten Partei erteilte Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie "Braunau am Inn - Oberndorf/Sbg. (2346)" gemäß §§ 1, 3 und 4 Abs. 1 Z. 4 und 5 des Kraftfahrliniengesetzes 1952 iVm § 52 Abs. 2 des Kraftfahrliniengesetzes BGBl. I Nr. 203/99 um eine näher genannte Teilstrecke erweitert. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der beantragt wird, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. In diesem Antr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.05.2003

TE Vwgh Beschluss 2002/7/17 AW 2001/03/0133

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 4. September 2000, mit welchem dem Antrag der mitbeteiligten Partei auf Erweiterung einer näher bezeichneten Kraftfahrlinie stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Z. 5 lit. b sowie § 52 Abs. 2 Kraftfahrliniengesetz abgewiesen und der genannte Bescheid gleichzeitig dahin abgeändert, dass gemäß § 6 Abs. 3 leg. c... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.07.2002

RS Vwgh 2002/7/17 AW 2001/03/0133

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §5 Abs1 Z5 litb;KflG 1999 §52 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Konzession nach dem Kraftfahrliniengesetz - Die im angefochtenen Bescheid enthaltenen, bei der Beweiswürdigung durch die belangte Behörde angestellten Erwägungen sind nicht von vornherein als unschlüssig zu erkennen. Daher ist von den Festste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.07.2002

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