Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Jänner 2002 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 25 iVm § 20 Z 1 KflG hinsichtlich der mit Bescheid vom 18. Juni 1997 erteilten Konzession für die österreichische Teilstrecke der internationalen Kraftfahrlinie Linz - Belgrad die erste schriftliche Verwarnung erteilt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Aufsichtsbehörde gemäß § 25 leg. cit. die Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie widerrufen könne, wen... mehr lesen...