Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.08.2017 wies die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 19.12.2016 ab. Begründend führte sie zusammengefasst aus, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes das Informati... mehr lesen...