1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (Verwaltungsgericht) wurde der Revisionswerber einer Übertretung nach § 52 lit. a Z 10a StVO schuldig erkannt, weil er als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Motorrades am 6. April 2024 gegen 14:27 Uhr an einem näher angegebenen Ort außerhalb des Ortsgebiets die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 72 km/h übe... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol (Verwaltungsgericht) wurde der Revisionswerber nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe zu einem konkret angegebenen Zeitpunkt an einem näher bestimmten Ort, welcher im Ortsgebiet liege, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 79 km/h, überschri... mehr lesen...