IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Frau MR, ..., vertreten durch die N. Rechtsanwälte OG, …, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 30.8.2017, Zahl xxxxx, zu R e c h t: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass in Spruchteil I. die Entziehungsdauer der Lenkberechtigung auf 9 Monate, gerec... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Dr. Martin Warter über die Beschwerde des Herrn B. A., geb. XY, E., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. F. G., C., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 21.9.2015, Zahl: 30308-369/55144-2015, zu Recht e r k a n n t: I. römisch eins. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet a... mehr lesen...