Norm: 7.ZPMRK Art4StVO §82 Abs1StVO §99 Abs3 litdStGB §269 Abs1
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen der Verwaltungsübertretung nach § 82 Abs 1 in Verbindung mit § 99 Abs 3 lit d StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken ohne Bewilligung) mit dem Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB hindert Art 4 des siebenten Zusatzprotokolls zur MRK die Verfolgung sowohl durch das Gericht als auch die ... mehr lesen...