Entscheidungsgründe: Am 26. 6. 2006 ereignete sich in Lustenau auf dem Gehsteig der Jahnstraße vor der zum Objekt Kaiser-Franz-Josef-Straße 4 gehörenden Hauseinfahrt ein Verkehrsunfall, an dem die damals 77-jährige Klägerin mit ihrem Fahrrad und die damals 11-jährige Beklagte mit ihrem Micro-Scooter beteiligt waren. Im Zuge des Unfallgeschehens kamen beide zu Sturz, wobei die Klägerin einen Bruch der Speiche des linken Arms erlitt. Die Beklagte hatte einen gültigen Radfahrausweis ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §88 Abs2
Rechtssatz: Micro-Scooter sind sowohl Bewegungsmittel, als auch fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug (zum Beispiel Skate-, Snake- oder Kickboards) ähnlich. Die Benützer von Micro-Scootern dürfen Gehsteige oder Gehwege demnach nur dann befahren, wenn die in § 88 Abs 2 StVO geregelten Voraussetzungen hiefür gegeben sind. Micro-Scooter sind sowohl Bewegungsmittel, als auch fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309 StVO §88 Abs2 ABGB § 1309 heute ABGB § 1309 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zur Frage der Verletzung der Aufsichtspflicht einer Mutter, die ihr vierjähriges, auf einem kinderspielzeugartigen Fahrrad fahrendes Kind bei seiner Fahrt auf dem Gehsteig begleitete, wobei da... mehr lesen...